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Cannabis auf Rezept: Unterstützung für Schwerkranke

Seit dem 1. März 2017 kann Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Allerdings besteht diese Option nicht für jeden, sondern nur für Schwerkranke. Wir zeigen, wann es möglich ist, Cannabis auf Rezept zu bekommen und welche Kosten dafür einkalkuliert werden müssen.


Verschiedene Darreichungsformen

Zunächst muss auf dem deutschen Markt für Medikamente unterschieden werden zwischen Fertigarzneimitteln und Rezepturarzneimitteln. Fertigarzneimittel werden schon vor der Verordnung „auf Vorrat“ hergestellt und die pharmazeutischen Unternehmen dürfen sie nur dann vertreiben, wenn eine Arzneimittelzulassung vorliegt. Für diese Mittel in Spray- oder Kapselform gibt es zugelassene Anwendungsgebiete – zum Beispiel zur Behandlung von Spastiken bei Multipler Sklerose oder zur Behandlung von schwerwiegenden Nebenwirkungen, die bei einer Chemotherapie auftreten können. Rezepturarzneimittel werden ganz individuell für einzelnen Patientinnen und Patienten in einer Apotheke hergestellt. Cannabis-Extrakte gehören neben Tropfen und Kapseln sowie pulverisierten Cannabisblüten in diese Kategorie.

Hilfe für Schwerkranke

Wer denkt, sich so einfach Cannabis auf Rezept verschreiben lassen zu können, der irrt gewaltig. Diese Möglichkeit besteht nur für Schwerkranke und auch nur dann, wenn verschiedene andere Therapieoptionen nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben. Und auch, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Verschreibung als sinnvoll erachtet, reicht nicht aus. Bevor Cannabis auf Rezept in der Apotheke herausgegeben werden darf, muss ein ausführlich begründeter Antrag auf Genehmigung bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Erst danach kann ein Cannabis-Arzneimittel auf Rezept verordnet werden. Eine Ausnahme bilden Fälle, bei denen es Kontraindikationen gegen die vor der Verordnung auszuschöpfende Standardtherapie gibt. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist aber auch dann zu stellen.

Hanfpflanze mit Aufschrift

Nicht ins Blaue hinein verordnen

Um Cannabis Aufguss Rezept verschreiben zu dürfen, muss definitiv eine medizinisch begründbar Aussicht auf eine Besserung der Symptome wie zum Beispiel starke Schmerzen oder Übelkeit im Rahmen einer Chemotherapie bei Krebserkrankungen bestehen. Ein Mindestmaß an belegbaren wissenschaftlichen Daten ist dazu notwendig und der bisherige Krankheitsverlauf muss in dem Antrag auf Genehmigung so ausführlich wie möglich dargelegt werden.

Dosierung und Kosten

Anders als bei vielen Medikamenten muss bei Cannabis auf Rezept für jede Patientin und jeden Patienten eine individuelle Dosis gefunden werden. Um rauschähnliche Zustände, die in keinem Fall gewünscht sind, zu vermeiden, wird in aller Regel mit einer sehr kleinen Dosis begonnen, die dann nach und nach so weit gesteigert wird, bis eine Linderung der Beschwerden eintritt. Nicht jede Patientin und jeder Patient allerdings vertragen das verordnete Produkt so, dass die Wirkung so stark wie eigentlich gewünscht ist. Oft kann es dann helfen, ein anderes Präparat auszuprobieren. Darüber, in welcher Darreichungsform Cannabis verordnet wird, entscheidet immer die Ärztin oder der Arzt.
Was die Kosten betrifft, die Patientinnen und Patienten für Cannabis auf Rezept zu tragen haben, muss die übliche gesetzliche Zuzahlung von mindestens fünf und höchstens zehn Euro entrichtet werden.

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