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Gebäudereinigung Winterdienst – das sollte man wissen

Frisch gefallener Schnee ist an den Weihnachtstagen zwar schön, aber ungeräumte Straßen und Gehwege sind unerfreulich. Unternehmen mit eigenen Bürogebäuden oder wirtschaftlichen Flächen müssen auch im Winter dafür sorgen, dass das Gebäude sauber und vor allem zugänglich ist. Aber wer kümmert sich darum?

Bei privaten Wohnanlagen räumen die Mieter den Schnee oft selbst weg, dabei gibt es Wochenpläne, damit die Nachbarn wissen, wer wann dran ist und man auch nachfragen kann, wenn die Räumung nicht gemacht wird. Ansonsten wenden sie sich an die Hausverwaltung und diese ruft dann einen Reinigungsdienst, der den „Winterservice“ beinhaltet. Darunter versteht man meist Schneeräumung und Salzstreuung, in manchen Fällen muss auch auf Splitt und andere Taumittel zurückgegriffen werden.

Bei Unternehmen ist das Ganze nicht so einfach, denn sie können diesen Dienst nicht von den Mitarbeitern verlangen, aber nichts zu tun ist natürlich auch keine Option.

Eigentümer im Ortsgebiet müssen zwischen 6 und 22 Uhr die Liegenschaft frei von Schnee halten. Das betrifft Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser im Umkreis von drei Meter. Bei Glatteis muss auch Salz gestreut werden. Hier ist es sinnvoll, eine Firma zu engagieren, die über einen modernen Fuhrpark verfügt, denn so können auch große Flächen oder Straßen schnell geräumt werden. Dafür nutzt man meist einen Kleintraktor mit Schaufel an der Vorderseite. Für größere Straßen und Flächen kommt oft ein PKW mit Schneeschild zum Einsatz.

Bei Schneefall sind aber nicht nur die Gehwege betroffen, denn in vielen Fällen muss auch das Dach geräumt werden. Ansonsten droht Lawinengefahr und diese bringt Menschen in der Nähe in Gefahr. Hier müssen auch Warnstangen und Schilder angebracht werden, um Passanten zu informieren.

Auch wenn es wieder wärmer wird ist Vorsicht geboten, denn das Tauwetter bringt mit seinen wärmeren Temperaturen zwar die Schneehäufen zum Schmelzen, doch das Schmelzwasser rinnt wieder auf den Bürgersteig und gefriert dann in der Nacht. Am nächsten Tag kann sich gefährliches Glatteis gebildet haben.

Taukontrolle ist also ein wichtiger Punkt beim Winterdienst. Eine Firma für Gebäudereinigung mit Winterdienst kann Unternehmer und Eigentümer von Objekten hier gut beraten. Am besten ist es, einen unverbindlichen Termin zu vereinbaren und die Liegenschaft begutachten zu lassen. So lässt sich feststellen, welcher Dienst notwendig ist. Denn nicht nur gefrorene Gehsteige können problematisch werden, das Problem Schmelzwasser taucht auch bei Dachrinnen auf. Das Schmelzwasser tropft nicht nur auf den Gehsteig und bildet eine gefährliche Eisschicht, es kann auch zur Bildung von Eiszapfen kommen. Diese können bei warmen Temperaturen abbrechen und im schlimmsten Fall einen Passanten treffen.

Zudem fördert Schmelzwasser auch Lawinen vom Dach, daher ist eine regelmäßige Kontrolle auf dem Dach unerlässlich. Hier sollte man auf einen Profi vertrauen, denn nicht jeder darf einen Winterdienst oder ähnlichen Service anbieten. Neben Denkmal-, Fassaden und Gebäudereiniger mit reglementierten Gewerbe dürfen Hausbetreuer mit freiem Gewerbe, Hausbetreuer als Mitarbeiter in der Hausverwaltung und Reinigungskräfte der Kommunen diese Dienste durchführen.

In den meisten Fällen steht der Winterdienst-Service von Reinigungsfirmen zwischen November und März zur Verfügung.

Bei Schneefall außerhalb dieser Zeiten muss speziell beraten werden. Nur bei einem Winterdienst auf Verkehrsflächen, der für bessere Erreichbarkeit der land- und forstwirtschaftlichen Flächen sorgt, kann man dieses als landwirtschaftliches Nebengewerbe bezeichnen. Dafür ist dann keine Berechtigung notwendig.